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CEOE und Cepyme bezweifeln die rechtliche Zulässigkeit des Wohnungsstreiks

Die Arbeitgeberverbände halten den von CCOO und UGT angekündigten Aufruf nicht für arbeitsrechtlicher Natur und kritisieren, dass dadurch Kosten auf Unternehmen abgewälzt würden. Die Gewerkschaften bringen den Zugang zu Wohnraum mit den Löhnen in Verbindung; der Streik hat noch keinen Termin und wurde nicht formell angekündigt.

Ein Holzhaus, ein Münzstapel und ein Bauhelm liegen auf einer Stange, die auf einer Steinkugel balanciert.
Mit KI erzeugte konzeptuelle Illustration · Edition Business

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind uneinig über die Reichweite des Protests

CEOE und Cepyme haben den von CCOO und UGT für diesen Herbst angekündigten Generalstreik für Wohnraum als „inakzeptabel“ bezeichnet. Die Arbeitgeberverbände bezweifeln, dass die Forderungen arbeitsrechtlicher Natur sind, und vertreten die Auffassung, dass die Zuständigkeit für legislative und haushaltspolitische Maßnahmen im Bereich Wohnen hauptsächlich bei den Verwaltungen und nicht bei der Unternehmensführung liegt.

Der Protest, für den noch kein konkreter Termin feststeht, dreht sich um das Recht auf Wohnraum und die Notwendigkeit, über ausreichende Löhne zu verfügen, um diesen bezahlen zu können. Die Gewerkschaften argumentieren, dass die Gehälter nicht ausreichen, um die Wohnkosten und die Inflation zu bewältigen. Zugleich richten sie sich mit ihren Forderungen an die Arbeitgeberverbände und verweisen auf deren Rolle bei den Tarifverhandlungen.

Garamendi stellt die Rechtmäßigkeit infrage, doch der Arbeitgeberverband wartet auf die formelle Ankündigung

Der Präsident von CEOE, Antonio Garamendi, erklärte in einem Interview mit Onda Cero, der Aufruf habe seiner Ansicht nach eine „klare politische und wahlbezogene Komponente“ und könnte rechtlich unzulässig sein. Er vertrat die Auffassung, ein Streik müsse auf einem Arbeitskonflikt beruhen, und bezweifelte, dass sich die Wohnungssituation darunter fassen lasse. Außerdem wies er zurück, den Unternehmen die Verantwortung für den Mangel an Wohnraum oder dessen Verteuerung zuzuschreiben.

CEOE und Cepyme räumen jedoch ein, dass die verfügbaren Informationen keine abschließende rechtliche Bewertung ermöglichen. Der Aufruf muss noch bestätigt werden, es gibt keinen Termin, und die gesetzlich vorgeschriebene formelle Vorankündigung liegt noch nicht vor. Die Arbeitgeberverbände kündigen an, Ziele, Geltungsbereich und Voraussetzungen zu prüfen, sobald diese konkretisiert sind, und anschließend zu entscheiden, welche Maßnahmen sie für angemessen halten. Ihre Einwände bringen daher die Position der Arbeitgeberseite zum Ausdruck und stellen keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Streiks dar.

Die Debatte findet vor den Wahlen statt

Die Arbeitgeberverbände kritisieren auch den Zeitpunkt der Mobilisierung, die nach der Ausschreibung von Wahlen für den 29. November angekündigt wurde. In ihrer Mitteilung vertreten sie die Auffassung, dass die Tätigkeit von Unternehmen und Beschäftigten nicht als Druckmittel in einem Wahlprozess eingesetzt werden sollte. Garamendi bezeichnete den Aufruf zudem als ungewöhnlich und forderte die Sozialpartner auf, den Dialog und die Stabilität zu wahren.

CCOO und UGT stellen demgegenüber Wohnraum als ein Thema dar, das die Lebensbedingungen der Beschäftigten betrifft, und bringen das Problem mit den Löhnen und Tarifverhandlungen in Verbindung. Den veröffentlichten Informationen zufolge bekundete das Arbeitsministerium Respekt für das Streikrecht und bezeichnete Wohnen als ein wesentliches Problem für die Beschäftigten.

Die rechtliche Debatte dreht sich darum, ob die Gründe für den Protest in ausreichendem Zusammenhang mit dem beruflichen Interesse derjenigen stehen, die daran teilnehmen würden. Die in den Berichten angeführte Rechtslage sieht einen Streik als rechtswidrig an, wenn er aus politischen Gründen begonnen oder aufrechterhalten wird oder anderen Zwecken dient, die außerhalb dieses Interesses liegen. Um zu bestimmen, wie dieses Kriterium anzuwenden ist, müssen der konkrete Streikaufruf und seine Umstände geprüft werden. Solange dieser nicht formell angekündigt wurde, gibt es keine abschließende rechtliche Schlussfolgerung zu diesem Fall.

Quellen und Methodik

  1. CEOE | Garamendi cuestiona la legalidad de la huelga por ... ↗www.elperiodico.com
  2. La CEOE tacha de "inadmisible" la huelga general por ... ↗www.larazon.es
  3. CEOE cuestiona la huelga por la vivienda y considera " ... ↗www.eleconomista.es
  4. La CEOE considera “inadmisible” la huelga general y duda de su encaje legal ↗La Vanguardia
  5. La CEOE ve "inadmisible" la huelga por la vivienda al no ser "de naturaleza laboral" y estudia ya acciones legales ↗El Mundo
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